Kaufratgeber
Wichtige Schritte beim Immobilienkauf
Dies ist Ihre spanische Steuernummer, die Ihnen von der Regierung zugewiesen wird. Ihr Anwalt benötigt Passfotos aller Personen, die in den Kaufurkunden aufgeführt sind. Es ist ratsam, mit diesen Fotos nach Spanien zu reisen. Falls nicht, gibt es Fotoautomaten vor Ort.
Dieses Dokument gibt Ihrem Anwalt das gesetzliche Recht und die Verantwortung, Ihre finanziellen und damit zusammenhängenden Angelegenheiten zu regeln. Dies ist besonders nützlich, wenn Sie nicht persönlich anwesend sein können. Dadurch vermeiden Sie unnötige Reisen nach Spanien, um weitere Dokumente zu unterschreiben.
Es wird überprüft, ob die Immobilie frei von Belastungen ist.
Ein Anwalt sollte den Vertrag vorbereiten oder überprüfen, um Ihre Rechte zu schützen.
Führen Sie Recherchen durch, um sicherzustellen, dass keine offenen Schulden für Wasser, Strom, lokale Gebühren und Gemeinschaftsgebühren bestehen.
Vereinbarung des Termins und der erforderlichen Dokumente zur Unterzeichnung der Eigentumsurkunde (escritura) vor einem Notar.
Ihr Anwalt wird Sie beim Notartermin begleiten und Ihnen alle relevanten Informationen übersetzen.
Regelung der Bezahlung der mit der Vertragsabwicklung verbundenen Kosten (z. B. Notargebühren, Steuern, Registrierungsgebühren usw.).
Ändern Sie den Eigentümer beim Grundbuchamt und beim örtlichen Steueramt.
Richten Sie Lastschriften ein (Strom, Wasser, Gas, Gemeindesteuer und Gemeinschaftsgebühren).

Der Kauf wird mit Kosten verbunden sein…
Im Falle einer gebrauchten Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer (IPF) an. Diese beträgt 10 % in der Autonomen Gemeinschaft Valencia (einschließlich der Provinz Alicante) oder 8 % in der Provinz Murcia.
Im Falle von Neubauimmobilien gibt es zwei Steuern:
- Mehrwertsteuer (IVA) von 10 % auf den Kaufpreis der Immobilie
- Stempelsteuer (AJD) von 1,5 % des Immobilienwerts in der Autonomen Gemeinschaft Valencia (einschließlich der Provinz Alicante) oder 2 % in der Provinz Murcia
Notargebühren und Grundbuch: 1.300 € (Schätzung basierend auf einer gebrauchten Immobilie im Wert von 100.000 €)
Anwalt:
- 1.500 € inkl. MwSt. für Immobilien bis 199.000 €
- 1.800 € inkl. MwSt. für Immobilien von 200.000 € – 399.000 €
- 2.400 € inkl. MwSt. für Immobilien über 400.000 €
NIE-Nummer(n): 100 € pro Person
Vertragsübertragung für gebrauchte Immobilien oder neue Zähler für Neubauten
Änderung der Versorgungsverträge (Wasser, Strom usw.) oder Abschluss neuer Verträge (für Neubauten)
Vollmacht: 200 €
Finanzierungskosten bei Hypothek
